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Eric Pinon, beauftragt mit der Zertifizierung von Beweisstücken in der Rechtssache H2O AM/Windhorst

Laut Newsmanagers hat das Handelsgericht Paris zahlreichen Klagen auf Erhalt von Dokumenten der Verwaltungsgesellschaft zur Berechnung der finanziellen Schäden der Kläger stattgegeben. Eric Pinon hat die Aufgabe, die Angemessenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der von H2O AM übermittelten Beweisstücke zu überprüfen.

Das Verfahren in der Rechtssache H2O AM/Windhorst rückt näher. Laut Newsmanagers hat das Handelsgericht Paris zahlreichen Klagen auf Erhalt von Beweismitteln von der Verwaltungsgesellschaft, einer ehemaligen Tochtergesellschaft der Natixis IM, zur Berechnung der finanziellen Schäden der Kläger stattgegeben. Eine Verfügung vom 8. Juni, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht öffentlich gemacht wurde, zwingt die H2O AM laut verschiedener mit dem Fall vertrauter Quellen zur Herausgabe von mehreren Dutzend Dokumenten bezüglich ihrer Investitionen in die Anleihen der Tennor-Gruppe (Eigentum von Lars Windhorst) und bestimmter Verwaltungsentscheidungen.

Die Zertifizierung dieser Dokumente wurde einer zentralen Figur der Vermögensverwaltung in Frankreich übertragen: Eric Pinon. Der scheidende Vorsitzende des französischen Verbands der Finanzverwaltung (Association française de la gestion financière, AFG) wurde so zum „feststellenden Techniker“ ernannt und hat die Aufgabe, die Angemessenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der von H2O AM übermittelten Beweisstücke hinsichtlich der vom Richter erlassenen Anordnung zu überprüfen. Er hat nicht die Rolle eines richterlichen Gutachters, da er keine Stellungnahme abgeben wird. Sein Bericht muss innerhalb von vier Monaten vorgelegt werden.

Auf Anfrage der Redaktion haben die beiden Rechtsanwälte der verschiedenen Kläger diese Informationen bestätigt. „Es kommt sehr selten vor, sowohl den angeforderten Sachverständigen als auch alle verlangten Beweisstücke mit einer derart hohen Granularität zu erhalten. Dies lässt vermuten, dass sich das Gericht der Schwere dieser Angelegenheit und der Dringlichkeit für die Investoren bewusst geworden ist“, so Rechtsanwalt Guillaume-Denis Faure, Kanzlei Simmons & Simmons, Rechtsanwalt der deutschen Verwaltungsgesellschaft Sauren, die sich den Klägern im Laufe des Verfahrens angeschlossen hat. Was die Gesellschaft H2O AM betrifft, so wollte sie sich zu diesem Thema nicht äußern.

Diese Entscheidung des Gerichts folgt auf eine Vorladung von H2O AM in einer einstweiligen Verfügung Ende September 2021 durch das H2O-Anteilseignerkollektiv, das Investoren mit Vermögen in den sog. Side-Pockets oder Auffangfonds umfasst, welche aus illiquiden Anleihen der Tennor-Gruppe bestehen. Das Kollektiv, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dominique Stucki, wollte „die Verantwortlichkeiten für die Verwaltung verschiedener OGAWs für das breite Publikum (H2O Allegro, H2O MultiStrategies und H2O MultiBonds, H2O Adagio, H2O Moderato, H2O MultiEquities, H2O Vivace) klären, nachdem bei Investitionen in notorisch illiquide Vermögenswerte zwischen 2015 und 2019 erhebliche Verluste entstanden waren.“

H2O AM gibt offiziell keinen Rückerstattungsplan bekannt

Der letzte aggregierte Nettoinventarwert der zehn „Side-Pockets“ Ende Mai beläuft sich auf 1,06 Milliarden Euro aus dem Bestand, was einen Verlust von mehr als 35 % im Vergleich zur ursprünglichen Bewertung von etwa 1,6 Milliarden Euro darstellt. Und die Anteilseigner könnten vielleicht schnell merken, woran sie sind. Das Unternehmen Tennor muss diesen Monat seine fälligen Verpflichtungen zurückerstatten. Das Unternehmen Tennor, das im November 2021 zum ersten Mal von einem niederländischen Gericht in Konkurs genommen wurde, bevor die Entscheidung in der Berufungsinstanz aufgehoben wurde, hat bereits eine sechsmonatige Schonfrist von H2O AM erhalten, die den Anteilseignern im letzten Januar schriftlich mitgeteilt wurde, so konnte man der Financial Times entnehmen.

Auf Anfrage von Newsmanagers erklärte die Verwaltungsgesellschaft, dass sie keinen Rückerstattungsplan vorlegen wollte. „H2O AM arbeitet weiterhin mit seinen Rechts- und Finanzberatern in Bezug auf die Risiken der SP-Fonds [der sog. „Side-Pockets“, Anm. d. Red.] zusammen, um die Wertpapiere der Tennor-Gruppe zu den bestmöglichen Bedingungen zu veräußern. Sobald wir neue Informationen zu diesem Thema erhalten, werden wir diese kommunizieren“, so ein Vertreter von H2O AM.

Die Beschwerdegründe der Kläger beschränken sich jedoch nicht auf die Blockierung ihrer Investitionen. „Wir wünschen die Rückerstattung sämtlicher durch die Investitionen in Anleihen der Tennor-Gruppe verlorenen Geldbeträge, einschließlich der aus den H2O AM Fonds gezahlten Kosten zur beschleunigten Umstrukturierung dieser Schulden, zum Beispiel die Maklerhonorare, die im Jahr 2019 im Rahmen der Buy-and-sell-backs bezahlt wurden, sowie entgangene Geschäftsmöglichkeiten und immaterielle Schäden, und die spezifischen wirtschaftlichen Schäden, die den professionellen Investoren und Vermittlern entstanden sind (CGP usw.), in Bezug auf die von H2O mit Unterstützung ihrer „vertrauenswürdigen Dritten“ ermöglichten Täuschungen, so Rechtsanwalt Stucki, der in diesem Zusammenhang auch Verwaltungsgesellschaften, Vermögensberater und institutionelle Investoren außerhalb des Kollektivs vertritt.

Die Beweislast für eine Täuschung in Bezug auf die zum Zeitpunkt der Sachverhaltsermittlung an die Kunden übermittelten Informationen stellt eine wesentliche Herausforderung für die professionellen Zivilparteien dar, da sie natürlich bestrebt sind, ihre Glaubwürdigkeit bei ihren Endkunden wiederherzustellen. Beispielsweise erklärt die deutsche Verwaltungsgesellschaft Sauren, zu der drei der betroffenen Immobilienfonds gehören, über ihren Rechtsanwalt, „sie habe nachweislich ein Jahr vor Beginn des Rechtsstreits die Entscheidung getroffen, die H2O AM-Fonds zu verlassen, jedoch [danach] irreführende Informationen erhalten, die sie dazu brachten, weiterhin in die Fonds zu investieren“. Die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit in den Finanzsektor wird ein wenig auch vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängen.

Quelle: Agefi

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