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Aufgrund der eingefrorenen H2O-Fonds fordern die Investoren die Rückerstattung

Anderthalb Jahre nach Beginn der „Rechtssache H2O“ gehen die Sparer nun auf Angriff über. Mehrere zehntausend Privatkunden waren von den Schwierigkeiten der Verwaltungsgesellschaft H2O, Tochtergesellschaft von Natixis, der börsennotierten Bank von BPCE, betroffen. Anfang Dezember beschloss eine Handvoll Vermögensverwaltungsberater (CGP) und Sparer die Gründung eines Verteidigungskollektivs mit dem Namen „H2O-Anteilseignerkollektiv“, so ein Artikel in „Les Echos“. Zweck des Kollektivs war es, von der Londoner Verwaltungsgesellschaft Erklärungen dafür zu erhalten, warum deren Produkte von den CGPs, Banken und Versicherern verkauft wurden, insbesondere bei Lebensversicherungsverträgen. Und vor allen Dingen, die Rückerstattung des entstandenen Schadens zu erhalten.

Der von der Anwaltskanzlei Cornet Vincent Ségurel beratene Verband repräsentiert die Investoren, deren Geld seit Herbstanfang in Sonderfonds eingefroren ist, die berühmten „Side-Pockets“, die von H2O für eine Summe von 1,6 Milliarden Euro an illiquiden Aktiva geschaffen wurden. „Da es von H2O kein Angebot für die vollständige oder teilweise Übernahme des Schadens gibt, der den Anteilseignern der „Side-Pockets“-Fonds entstanden ist, sind […]diejenigen, die eine Rückerstattung fordern […], gezwungen, gerichtlich gegen H2O vorzugehen“, so die Satzung des Verbands. Es könnten sich noch weitere Sparer anschließen. „Ich beabsichtige, Natixis und H2O zivilrechtlich zu verfolgen, da sie uns unter Verletzung ihrer Informationspflichten unklar und ungenau über die H2O-Fonds informiert haben“, kündigt die Rechtsanwältin Hélène Feron-Poloni aus der Rechtsanwaltskanzlei Lecoq Vallon & Feron-Poloni an, die sich auf Rechtssachen spezialisiert hat, in denen es um die Verteidigung der Interessen von Sparern geht. Sie erklärt, von etwa zehn individuellen H2O-Kunden kontaktiert worden zu sein. Natixis und H2O wollen sich dazu nicht äußern. Trotz der Schockwelle in den Kreisen der Fachleute seien „die Sparer ein wenig lustlos“, erklärt ein Verbandsmitglied. Jedoch ist eine schnelle Bewegung der Linien nicht ausgeschlossen. „Die Jahresberichte der Verwaltungsgesellschaften und die Übersichten der Lebensversicherungsverträge werden von Februar bis März verschickt. Vielleicht werden die Leute dann reagieren“, fügt er hinzu. Zur Entlastung der Sparer muss man sagen, dass die Rechtssache H2O schon zahlreiche Wendungen erlebt hat und der Ausgang noch ungewiss ist. Lange lag H2O nur im Schatten von Natixis, allerdings steht das Unternehmen seit Sommer 2019, als seine Investitionen in die Unternehmen des zweifelhaften deutschen Geschäftsmannes Lars Windhorst aufgedeckt wurden, auch unter starkem Beschuss. Die Angelegenheit erlebte Ende des Sommers erneut eine Wendung, als H2O unter dem Druck der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF) die Bonitätseinstufung und somit den Zugang zu Anlageinstrumenten im Wert von 10 Milliarden Euro aussetzte. Der Grund dafür? Unsicherheiten in Bezug auf die Bewertung von Wertpapieren im Portfolio, vor allem von Windhorst-Aktien. H2O musste dann die Spreu vom Weizen trennen, indem es 1,6 Milliarden Euro illiquide Aktiva in sog. „Side-Pockets“ platzierte; das waren im Wesentlichen Schuldscheine, die sich vor allem aufgrund von Qualitätsbedenken nur schwer auf dem Markt weiterverkaufen ließen. Die Verwaltungsgesellschaft versicherte jedoch, dass es ihr gelingen würde, diese Vermögenswerte bis Mitte 2021 abzutreten. Allerdings gab es gewisse Wendungen, die die Anleger beunruhigten. Anfang Oktober leugnete ein belgischer Makler, Merit, jegliche Beziehung zu H2O, obwohl er als einer seiner Gegenparteien genannt wurde. Und im vergangenen Monat schob Latitude Finance, eine mit Lars Windhorst verbundene Holding, die Rückzahlung von Anleihen in Höhe von 500 Millionen Euro, hauptsächlich H2O-Fonds, zum zweiten Mal um drei Monate auf. Der als gesund eingestufte Teil der Fonds wurde am 13. Oktober wieder für Zeichnungen und Abtretungen geöffnet, was – laut Morningstar – seitdem zu einer Abhebung von 2,1 Milliarden Euro geführt hat. Anfang November trennte sich Natixis schließlich von seiner Tochtergesellschaft und kündigte die schrittweise Veräußerung seines Kapitalanteils von 50,01 % an.
Zur Rechtfertigung seines Rückerstattungsantrags, der im Januar abgeschickt wird, bringt der Verband mehrere Punkte vor. Er wirft H2O eine unzureichende Information über das Risiko von Privatschuldtiteln und möglichen Unregelmäßigkeiten bei komplexen Finanzierungsgeschäften (Übernahme von Wertpapieren usw.) vor. „Das Ziel des Verbands besteht in diesem Stadium darin, einen konstruktiven Dialog mit H2O zu führen und dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für ein transparentes Geschäftsjahr erfüllt sind“, erklärt Dominique Stucki, Rechtsanwalt und Partner in der Anwaltskanzlei Cornet Vincent Ségurel. „Wir beabsichtigen, entweder über die AMF oder direkt ein Schiedsverfahren mit H2O einzuleiten“, erläutert er und ist überzeugt, dass „die Anteilseigner nicht zögern würden, erforderlichenfalls auch vor Gericht zu gehen“. Die Anwaltskanzlei Lecoq-Vallon & Feron-Poloni zieht auch ein gütliches Verfahren in Betracht, bevor sie Klage gegen Natixis und H2O „aufgrund ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Verluste der Kunden und die Nichtverfügbarkeit von Sparguthaben“ einreicht.

„Les Echos“, Mittwoch, 23. Dezember 2020

Amélie Laurin
@AmelieLaurin
Solenn Poullennec
@SolennMorgan

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